Kommission Vereinbarung Arbeitslosenkassen
Vertreter des VAK: Hans Knüsel (BE) und Philippe Dessaux (GE)
ALK-Entschädigungsverordnung (ALK-EntschV)
Der Schwerpunkt der KV ALK war im Jahr 2024 die neue Verordnung über die Entschädigung der Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen. Sie wurde nötig, weil diverse Punkte ab 2024 nicht mehr in der Leistungsvereinbarung zwischen dem SECO-TC und dem Träger der ALK aufgenommen sind. Die bundes-interne Vernehmlassung wurde vom SECO-TC abgeschlossen und die Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen am 14. November 2024 gestartet mit Frist bis 3. März 2025.
SECO – Kundenbefragung bei des Stellensuchenden
Die Befragung der Stellensuchenden 2024 zu den ALK wurde von insgesamt 37’033 Stellensuchenden ausgefüllt. Die Resultate wurden vom SECO publiziert. Die allgemeine Zufriedenheit mit den Dienstleistungen der ALK ist nach wie vor hoch. Aufgrund der systematischen Überarbeitung des Fragebogens und der neuen Skalierung ist ein Vergleich mit den Ergebnissen von 2023 nicht möglich.
Qualitätskriterien
Die Gruppe Qualitätskriterien hat wegen Ressourcenengpässen aufgrund von ASALfutur im Jahr 2024 keine Sitzung abgehalten.
Aus- und Weiterbildung – die KALK Ausbildung
Vertreter des VAK: Thomas Würgler (LU) und Pierre Ansermoz (GE)
Im Jahr 2024 fand keine Sitzung der Kommission KALK-Ausbildung statt. TCMI war 2024 – nebst der Durchführung der Grundausbildung ALE / AMM für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Arbeitslosenkassen – mit der ASAL2.0 Schulung (IE, ERP) bzw. der Vorbereitung und Planung der Schulung für die ALE ausgelastet. Hinzu kam die intensive Arbeit im Projekt „Weiterentwicklung Schulungswesen“.
Weiterentwicklung Schulungswesen
SECO-TC wurde beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Gremien der Verbände VSAA, VAK und ErfAA das aktuelle Schulungswesen zu analysieren. Ziel dieser Analyse war es, mögliche Synergien zu erkennen und Optimierungen im Schulungswesen der ALV und öAV umzusetzen. Im Fokus standen die Themen Organisation, technische Umsetzung und Inhalt.
Das Projekt „Weiterentwicklung Schulungswesen“ erarbeitete verschiedene Varianten, um den Ausbildungsauftrag zu meistern. Die Variante „Integriertes Schulungswesen ALK, RAV/LAM/KAST“ erhielt den Zuschlag. Diese Variante verfolgt den Ansatz, die Grund- und Weiterbildungen der RAV/LAM/KAST und ALK unter einem gemeinsamen Dach ggf. in Zusammenarbeit mit externen Ausbildungsinstitutionen anzubieten.
Dieses „gemeinsame Dach“ wird unter dem Betriff „Bildungszentrum ALV“ geführt. Das Bildungszentrum ALV orientiert sich dabei an der Vision, den Mitarbeitenden der ALV (Kassen und RAV/LAM/KAST) eine Aus- und Weiterbildung anzubieten, die auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes sowie auf die Tätigkeits- und Kompetenzprofile der Mitarbeitenden der ALV ausgerichtet ist. Dabei umfasst die Aus- und Weiterbildung sowohl die fachlichen Aspekte des Berufs als auch die berufliche Entwicklung der Mitarbeitenden.
Ziel ist es, die ALV-Vollzugsstellen in der effektiven Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und ihre Mitarbeitenden in der Ausübung ihres Auftrags zu stärken.
Das Schulungsangebot richtet sich in Zukunft nach den Profilen und der Erfahrung der Mitarbeitenden der ALV. Konkret heisst das, dass sowohl für die RAV/LAM/KAST-Mitarbeitenden als auch ALK-Mitarbeitende Basis- und Weiterbildungen als gemeinsame sowie spezifische Module angeboten werden. Entlang der Tätigkeits- und Kompetenzprofile sind Zertifizierungen vorgesehen.
In der zwischenzeit liegt der vom Projektausschuss genehmigte Durchführungsauftrag vor. Ein weiteres Projektteam, bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter vom SECO-TC sowie der Kantone und Arbeitslosenkassen wird ab 2025 an der konkreten Umsetzung arbeiten.
Überarbeitung Ausbildungsinhalte der Grund- & Weiterbildung ALE
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus heutigen Kursleitenden und externen ALK-Mitarbeitenden hat den Auftrag, den zukünftigen Schulungsinhalte zu überarbeiten. Hierzu fand 2024 eine Sitzung statt. Weitere Schritte wurden nicht unternommen. Die Inhalte der Schulungen werden im Zusammenhang mit ASAL2.0 neugestaltet.
Kommission für juristische Fragen
Vertreter des VAK: Heinz Stuber (SO), Janine Probst (ZG) und Laura Fournier (VS)
Im Berichtsjahr wurden zwei Sitzungen durchgeführt. Der Austausch zwischen SECO und den Vollzugsstellen trägt wesentlich zu einer einheitlichen Rechtsanwendung unter den Arbeitslosenkassen bei. Hier eine Auswahl der Themen aus dem Jahr 2024:
Die Firma Uber liefert bisher die lohnrelevanten Unterlagen, die für die Erstellung des Dossiers notwendig wären, u.a. im Kanton Zürich nicht, obwohl die Uber-Fahrer/innen gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung als unselbständig Erwerbende zu betrachten sind. Das SECO empfiehlt den Kassen, für die Ermittlung der Beitragszeit und der Festsetzung des versicherten Verdienstes die Informationen der versicherten Person heranzuziehen, z.B. Abrechnungen von Uber, Kontoauszüge der Bank und oder auf deren Steuerveranlagung abzustellen.
Verrechnung von Rückforderungen der ALV mit Nachzahlungen der IV, BVG oder anderen Sozialversicherungen – Meldeverfahren an Stiftung Auffangeinrichtung: Da es die Aufgabe der IV-Stellen ist, die Vorsorgeeinrichtungen zu ermitteln, besteht kein Anlass, einzig in Bezug auf die Stiftung Auffangeinrichtung BVG eine spezielle, weitergehende Abklärungspflicht für die Arbeitslosenkassen vorzusehen.
Anwendung von Art. 28 AVIG bei Eröffnung einer Rahmenfrist (bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit): Damit soll in Anlehnung an die arbeitsrechtliche Lohnfortzahlungspflicht nach Art. 324a OR einer versicherten Person zunächst der Fortbestand ihrer Entschädigung garantiert werden.
Ebenso hat das SECO eine Klarstellung zu Audit Letter TCRD 2016/1 und 2016/2 (Thema: 100%-Arbeitsunfähigkeit, Unterbruch der Vorleistungspflicht und Koordination mit Art. 28 Abs. 1 AVIG, während max. 30 Kalendertagen ALE) in Aussicht gestellt.
Ob Ferienentschädigungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzurechnen sind (Weisung AVIG ALE C151) wird durch TCJD abgeklärt.
Es wurde weiter über den Stand der parlamentarischen Initiative Silberschmidt 20.406 informiert. Aktuell wird eine sog. Regulierungsfolgenabschätzung im Hinblick auf eine mögliche Verschärfung der Massnahmen gegen Missbräuche vorgenommen. Weitere Informationen kann das SECO voraussichtlich im Juni 2025 den Kassen mitteilen.
Vorleistungssituation ALV-IV: Findet eine versicherte Person (z.B. 20% Arbeitsfähigkeit), die sich in der Vorleistung befindet, eine Arbeitsstelle von 20% im ersten Arbeitsmarkt, entfällt die Pflicht zu weiteren Arbeitsbemühungen, da die Vermittlungsbereitschaft sich nur auf ein Pensum beziehen muss, welches der ärztlich attestierten Arbeitsfähigkeit entspricht.
Abschluss der Frühintervention und rentenausschliessender Entscheid durch Mitteilung statt Verfügung: Das SECO ist der Ansicht, dass auch eine Mitteilung spätestens nach Ablauf der Frist von 30 Tagen Wirkung entfaltet (ggf. unter Berücksichtigung von Fristenstillständen). Mit diesem Vorgehen wird dem Gleichbehandlungs-gebot entsprochen.
In den Protokollen vom 8. Mai 2024 und 23. Oktober 2024 finden sich weitere interessante Ausführungen zu verschiedenen anderen Themen (u.a. Lohnträgerschaft, Arbeitszeitmodelle, Kassenwechsel nach Art. 28 AVIV).
Ab 2025 ist es möglich, die Traktanden für die Kom.jur. dem TCJD jederzeit und laufend einzureichen. TCJD führt dann die Auswahl für die kommende Sitzung durch. Eingaben werden bis 1½ Monate vor den Sitzungsdaten berücksichtigt, ansonsten für die folgende Sitzung aufgenommen.
Kommission ILA-ASAL
Vertreter des VAK : Pascal Guillet (NE) und Herbert Schär (TG) sowie Hans Knüsel (BE, ohne Stimmrecht)
Die Kommission ILA-ASAL tagte insgesamt viermal vor Ort in Bern. Davon wurden zwei gemeinsame Informations- und Koordinationssitzungen mit der Kommission ILA AVAM abgehalten.
ASALfutur
Im Jahr 2024 wurde die neue Gesamtplanung vom Projekt ASALfutur verabschiedet und die AK ALV hat die Projektverlängerung, die Mehrkosten aber auch neue Personalressourcen gutgeheissen und freigegeben. Die Einführung der ALE zum Jahreswechsel 2025/2026 ist formell bestätigt. Seit Juni 2024 erfolgt die Abwicklung und Auszahlung für die IE in der ALV mit ASAL 2.0.
Seit dem 1. September haben der neue Leiter TC Arbeitsmarkt/ALV sowie eine neue Gesamtprojektleitung das Zepter in der Hand. Diese Veränderungen haben dem Projekt die fehlende Stabilität und Zuversicht zurückgebracht. Bis Ende Jahr wurden Neuerungen und Optimierungen in der Projektorganisation erreicht. Diese positiven Veränderungen wurden durch die beiden VAK-Vertreter im Projektausschuss ASALfutur und dem VAK-Delegierten des Fachausschusses an sechs Sitzungen unterstützt. Das Projekt digiFIT wurde ins Projekt ASALfutur integriert. Der stellvertretende Projektleiter und Kommunikationsverantwortliche führt neu den Roundtable, der sechsmal durchgeführt wurde.
eALV
Vertreter des VAK: Hans Knüsel (BE)
Das Projekt eALV endete offiziell per 31.12.2024. Diverse eServices konnten realisiert oder weiterentwickelt werden. Aus Ressourcengründen wurden jedoch eServices wie «Antrag auf Arbeitslosenentschädigung» (kommt mit der Einführung von ASAL 2.0 für ALE), «Antrag auf Insolvenzentschädigung», «Antrag auf Schlechtwetterentschädigung» oder «AMM-Bescheinigungen» nicht realisiert werden. Sie werden in der ordentlichen Weiterentwicklung des Portals www.arbeit.swiss jedoch weiterverfolgt.