Kommission Vereinbarung Arbeitslosenkassen
Vertreter des VAK: Hans Knüsel (BE) und Pierluigi Zuccolotto (TI)
Der Schwerpunkt der KV ALK lag im Jahr 2025 auf der neuen Verordnung über die Entschädigung der Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen (ALKEntschädigungsverordnung, ALK-EntschV). Diese wurde erforderlich, da ab 2024 verschiedene Punkte nicht mehr in der Leistungsvereinbarung zwischen dem SECO-TC und dem Träger der ALK enthalten sind. Die Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen hat zudem einen Anpassungsbedarf aufgezeigt. Die Inkraftsetzung ist per 1. Januar 2028 vorgesehen.
An der Befragung der Stellensuchenden zu den ALK im Jahr 2025 nahmen insgesamt 36’173 Personen teil, davon 23’384 bei öffentlichen ALK registrierte Stellensuchende. Die Ergebnisse wurden vom SECO veröffentlicht und zeigen, dass die allgemeine Zufriedenheit mit den Dienstleistungen der ALK weiterhin hoch ist.
Per Ende 2025 traten Hans Knüsel und Pierluigi Zuccolotto als Vertreter des VAK zurück. Wir danken ihnen herzlich für ihren wertvollen Einsatz. Die Nominierung der neuen Vertreter läuft derzeit.
Die Gruppe Qualitätskriterien konnte im Jahr 2025 aufgrund von Ressourcenengpässen im Zusammenhang mit ASALfutur keine Aktivitäten durchführen
Aus- und Weiterbildung – die KALK Ausbildung
Vertreter des VAK: Thomas Würgler (LU) und Pierre Ansermoz (GE)
Die Planung des Aus- und Weiterbildungsangebots für die Arbeitslosenkassen obliegt dem TCMI unter der Leitung von Valentin Lagger. Die Kommission Ausbildung (KALK-Ausbildung) unterstützt und berät die Abteilung TCMI. Die KALK-Ausbildung besteht aus VertreterInnen der privaten und öffentlichen Arbeitslosenkassen.
Im Jahr 2025 fand keine Sitzung der Kommission KALK-Ausbildung statt. TCMI war auch 2025 – nebst der Durchführung der Grundausbildung ALE / AMM für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Arbeitslosenkassen – mit der ASAL 2.0 Schulung bzw. der Vorbereitung und Planung der Schulung für die ALE ausgelastet. Hinzu kam die intensive Arbeit im Projekt « Weiterentwicklung Schulungswesen ».
Fokusthemen 2025:
- Aufbau & Durchführung der ASAL2.0 Schulung Trainerinnen & Trainer der verschiedenen Arbeitslosenkassen bzw. Schulung der Mitarbeitenden der kleineren Arbeitslosenkassen
- Weiterentwicklung Schulungswesen
- Überarbeitung Ausbildungsinhalt der Grund- & Weiterbildung ALE
Weiterentwicklung Schulungswesen
SECO-TC wurde beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Gremien der Verbände VSAA, VAK und ErfAA das aktuelle Schulungswesen zu analysieren. Ziel dieser Analyse war es, mögliche Synergien zu erkennen und Optimierungen im Schulungswesen der ALV und öAV umzusetzen. Im Fokus standen die Themen Organisation, technische Umsetzung und Inhalt.
Das Projekt « Weiterentwicklung Schulungswesen » erarbeitete verschiedene Varianten, um den Ausbildungsauftrag zu meistern. Die Variante « Integriertes Schulungswesen ALK, RAV/LAM/KAST » erhielt den Zuschlag. Diese Variante verfolgt den Ansatz, die Grund- und Weiterbildungen der RAV/LAM/KAST und ALK unter einem gemeinsamen Dach gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit externen Ausbildungsinstitutionen anzubieten.
Dieses «gemeinsame Dach» wird unter dem Begriff «Bildungszentrum ALV» geführt. Das Bildungszentrum ALV orientiert sich dabei an der Vision, den Mitarbeitenden der ALV (Kassen und RAV/LAM/KAST) eine Aus- und Weiterbildung anzubieten, die auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes sowie auf die Tätigkeits- und Kompetenzprofile der Mitarbeitenden der ALV ausgerichtet ist. Dabei umfasst die Aus- und Weiterbildung sowohl die fachlichen Aspekte des Berufs als auch die berufliche Entwicklung der Mitarbeitenden.
Ziel ist es, die ALV-Vollzugsstellen in der effektiven Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und ihre Mitarbeitenden in der Ausübung ihres Auftrags zu stärken.
Das Schulungsangebot richtet sich in Zukunft nach den Profilen und der Erfahrung der Mitarbeitenden der ALV. Konkret bedeutet dies, dass sowohl für die RAV/LAM/KASTMitarbeitenden als auch für die ALK-Mitarbeitenden Basis- und Weiterbildungen als gemeinsame sowie spezifische Module angeboten werden. Entlang der Tätigkeits- und Kompetenzprofile sind Zertifizierungen vorgesehen.
In der Zwischenzeit liegt der vom Projektausschuss genehmigte Durchführungsauftrag vor. Das Projektteam, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des SECO-TC sowie der Kantone und der Arbeitslosenkassen, hat 2025 an folgenden Aufgaben gearbeitet:
- Konstituierung Projektteam und Begleitgruppe
- Vergleichsstudie «bestehende Bildungszentren»
- Tätigkeits- und Kompetenzanalyse
- Strategisches Bildungskonzept
- Bildungskonzept erstes Modul
- Organisationskonzept
- Soll Prozesse, Anforderungen und Architektur der IT-Lösung
Vorgesehen ist, ab Januar 2027 das erste Ausbildungsmodul für neue Mitarbeitende anzubieten. Folgende Inhalte sind vorgesehen:
- Gesetzliche Grundlagen
- Rollen und Schnittstellen
- Finanzierung
Das Modul besteht aus Selbststudium (online) sowie einer Präsenzschulung.
Kommission für juristische Fragen
Vertreter des VAK: Heinz Stuber (SO, Sitzung vom 8. Mai 2025) bzw. Fabienne von Büren (SO, Sitzung vom 22. Oktober 2025), Janine Probst (ZG) und Laura Fournier (VS).
Anlässlich der zwei im Berichtsjahr durchgeführten Sitzungen wurden zwischen den SECOVertretern und den Mitgliedern der Vollzugstellen (VAK und VSAA) angeregte Diskussionen geführt und konstruktive Lösungen erarbeitet. Die Protokolle, welche auf dem TCNet publiziert werden, sind sorgfältig abgefasst und dokumentieren die besprochenen Themen nachvollziehbar.
In der Sitzung vom 8. Mai 2025 wurden nebst interessanten KAST-Themen (u.a. Kontinuität der Arbeitsbemühungen während einer Kontrollperiode, Auslandabwesenheiten und Vermitt‐ lungsfähigkeit) folgende Fragestellungen besprochen: Überbrückungsrenten und Freizügig‐keitsleistungen, Rückforderungsverfügungen und Zustellfiktion (A-Post Plus-Zustellung bei SECO in Prüfung), Ungleichbehandlung von Ehepaaren bzw. Paaren in eingetragener Part‐ nerschaft im Verhältnis zu Lebensgefährten bezüglich arbeitgeberähnlicher Stellung (aktuell gerechtfertigt), Rückerstattung Vorleistung IV und BVG (Vorleistungspflicht ALV gegenüber Vorsorgeeinrichtungen der beruflichen Vorsorge gegeben) und die Anwendung von Audit Letter 2016/2 (kein Abzug von Krankentaggeldern nach Art. 28 Abs. 1 AVIG in Vorleistung).
Weiter wurde über den aktuellen Stand der AVIG-Änderung für Personen in arbeitgeberähn‐licher Stellung (Parlamentarische Initiative Silberschmidt) informiert (Oktober 2025: Regulierungsfolgeabklärung liegt vor, welche am 17. November 2025 vor der SGK-S präsentiert wird).
Im Anschluss wurde Heinz Stuber, Leiter Arbeitslosenkasse Solothurn, infolge Pensionierung per 1. Juli 2025 nach langjähriger Teilnahme als VAK-Vertreter herzlich verabschiedet. Seitens SECO wurde ihm für seinen Beitrag zugunsten der Rechtsentwicklung der ALV und deren einheitlichen Praxis bei den Durchführungsstellen gedankt.
In der Sitzung vom 22. Oktober 2025 erfolgten Ausführungen zum BGer-Urteil 8C_296/2024, aus welchem sich in bestimmten Fällen eine Abklärungspflicht zur Resterwerbsfähigkeit ergibt (Weisungsanpassung in Vorbereitung). Zum Traktandum « Kontrollfreie Tage / Unbezahlter Urlaub / Auslandabwesenheit / Vermittlungsfähigkeit » wurde beschlossen, dass die Komplexität der Fragestellung einer vertieften Bearbeitung im Rahmen einer Arbeitsgruppe bedarf. Ziel soll sein, für diese im Vollzug hochrelevante Problematik eine langfristig tragfähige Lösung zu finden. Sodann wurden Informationen zu «Digital only» in der Arbeitslosenversicherung (Auswirkungen des Entwurfs zum Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen, BISS) und eine Stellungnahme zu einer Anfrage zu Entschädigungsansprüchen im Rahmen von Massenentlassungen abgegeben.
Ab 2026 finden die Sitzungen im Zyklus Sommer/Winter (Januar/August) statt, damit eine bessere Harmonisierung mit den Zeitfenstern der Weisungsanpassungen, Sessionen der eidg. Räte und den Schulferien erfolgen kann Aufgrund der Einführung von ASAL 2.0 im Januar 2026 wird die nächste Sitzung am 26. August 2026 stattfinden.
Kommission ILA-ASAL
VAK-Vertretern Pascal Guillet (NE) und Herbert Schär (TG) sowie Hans Knüsel (BE, ohne Stimmrecht)
Die Kommission tagte insgesamt viermal vor Ort in Bern. Dabei fanden zwei gemeinsame Informations- und Koordinationssitzungen mit der Kommission ILA AVAM statt.
ASALfutur
Die seit November 2024 tätige neue Gesamtprojektleitung hat das Projekt im Jahr 2025 straff und fokussiert geführt und auf Kurs gehalten. Die Entscheidung, jeweils einen Vertreter der öffentlichen und privaten Kassen in das Projektprüfungsteam und den Projektausschuss zu berufen, hat sich als sehr wertvoll und richtig erwiesen. Dennoch hatte das Projektteam nicht genügend Zeit, um eine absolut optimale Grundlage für das Go-Live zu schaffen.
Im Sommer wurden Trainer und Trainerinnen der grossen Kassen vom SECO in einem zwölfwöchigen Kurs ausgebildet. Diese schulten dann bis Ende Jahr die Mitarbeitenden ihrer Kassen vor Ort. Die Mitarbeitenden der kleineren Kassen sowie die Mitarbeitenden der Rechts- und Buchhaltungsabteilungen wurden dagegen zentral vom SECO geschult.
Es konnten nur neue Fälle geschult werden, nicht jedoch der komplette End-to-End-Prozess, der auch mit migrierten Fällen nach dem GoLive zu bewältigen ist. Mitte Dezember wurden die Systeme ASAL 1.0, AVAM und Jobroom für die Migration und die GoLife-Vorbereitungen abgeschaltet.
Der Go-Live-Entscheid wurde gemäss der Projektführung HERMES lehrbuchmässig vorbereitet. Die Testergebnisse des Prüfungsteams waren ausreichend gut und die Anmerkungen und Verbesserungshinweise der Delegierten lagen vor. Deshalb konnte der Projektausschuss den Go-Live zum 6. Januar 2026 genehmigen. Der VAK war mit zwei Vorstandsmitgliedern und dem VAK-Projektdelegierten an zehn Sitzungen des Projektausschusses vertreten.